14656 Brieselang, Karl-Marx-Straße 130 · Telefon Büro: 033232-38843 · E-Mail: sekretariat@robinson-grundschule.de

Allgemeines

Diese Hausordnung gilt für Schüler, Mitarbeiter und Besucher der Robinson-Grundschule Brieselang. Die Mitverantwortung und Mitwirkung von Schülern, Eltern und Lehrern im Rahmen des Schulwesens sind durch die Verordnung über Grundsätze und Regelungen für allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen - vorläufige Schulordnung - vom 18. September 1990 geregelt.
Erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit erfordert von allen rücksichtsvolles und höfliches Verhalten mit dem Ziel, an der Schule ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und zu erhalten.

 

Einzelregelungen für den Schulalltag

1. Öffnungszeiten der Schule

Dienstbeginn für in der 1. Stunde unterrichtende Lehrer ist um 7.45 Uhr. Mit dem Vorklingeln um 7.45 Uhr begeben sich die Schüler in die Unterrichtsräume.

Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude und -gelände in der Regel sofort zu verlassen, über Ausnahmen entscheiden die Schulleitung bzw. die Klassen- und Fachlehrer.
Schüler, die durch Unterrichtsausfall eine Freistunde haben, werden beaufsichtigt.
Bei planmäßig später begonnenem Unterricht erscheinen die Schüler erst ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

 

2. Pausenregelung

In der Frühstückspause von 8.45 - 8.55 Uhr bleiben die Schüler im Raum. In der Hofpause von 9.40 - 10.00 Uhr und in der Essenpause von 12.35 - 12.55 Uhr begeben sich alle Schüler sofort nach dem Unterricht auf direktem Wege auf den Pausenhof. Dazu zählt nicht das Gelände unmittelbar um die Fahrradständer und hinter dem Hortgebäude. In der Frühstückspause und in den Hofpausen dürfen die Schüler zum Imbiss gehen, sie gehen anschließend sofort zurück in ihre Klassen bzw. auf den Hof.

Bei schlechtem Wetter wird durch eine Ansage über den Schulfunk angezeigt, dass die Schüler in den Klassenräumen bleiben sollen. Die Kollegen beaufsichtigen die Schüler dann in den Klassenräumen.

Während der Pausen dürfen die Schüler die PC's in den Klassenräumen nicht benutzen.

 

3. Verspätete Aufnahme des Unterrichts

Hat ein Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn den Unterricht nicht aufgenommen, meldet einer der beiden Klassensprecher bzw. ein Schüler der betreffenden Klasse diesen Umstand im Sekretariat und holt Informationen über den weiteren Ablauf der Unterrichtsstunde ein.

 

4. Regelungen bei Wechsel des Unterrichtsraumes

Bei Wechsel des Unterrichtsraumes sind in der Regel Schultaschen und sonstige persönliche Gegenstände mitzunehmen. Geld, Schlüssel, Ausweise, u. a. werden bei der Person verwahrt.

In allen Räumen haben die Schüler sorgsam mit Gegenständen umzugehen und sie sauber zu halten. Diebstähle sind über den Klassenleiter sofort der Schulleitung mitzuteilen.
Die Klasse, die bei Unterrichtsschluss zuletzt im Raum ist, ist verantwortlich für das Hochstellen der Stühle.
Der unterrichtende Lehrer verlässt als Letzter den Raum. Er überzeugt sich, ob die Fenster geschlossen sind, ob sich der Raum in einem ordentlichen Zustand befindet und schließt ab.

 

5. Verlassen des Schulgeländes

Die Schüler der 1. - 6. Klassen dürfen während der Schulzeit, einschließlich der Pausen, aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht das Schulgelände nicht verlassen.
In dringenden Fällen darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers, nach Belehrung durch den Lehrer, verlassen werden.

 

6. Sicherheitshinweise

Schüler dürfen keine Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände oder Stoffe mit in die Schule bringen, hier aufbewahren, weitergeben oder benutzen.
Spiele um Geld oder Geldeswert sind innerhalb des Schulgeländes nicht gestattet.

 

7.

Die unter 6. genannten Regeln gelten auch während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Wandertage, Schülerfahrten u. ä.). Hier gibt es Merkblätter für Eltern und Schüler.

 

8.

Werden die unter 6. genannten Gegenstände mit in die Schule gebracht, so müssen sie von Mitarbeitern eingezogen werden. Das gilt auch für Tabakwaren, Alkohol, Taschenmesser, Feuerzeuge, o. ä., Zeitschriften und Bücher, Bilder u. ä., welche einen jugendgefährdenden Inhalt haben. Diesbezüglich können unter Zeugen Kontrollen der Mappen vorgenommen werden.
Das Mitführen von Handys, Game Boys, MP3-Player erfolgt auf eigene Verantwortung (kein Versicherungsschutz!). Diese müssen während des Unterrichtstages ausgeschaltet bleiben!

 

9. Behandlung von Schuleigentum

Das Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Schulgebäude und -gelände sind sauber zu halten.
Die Schulbücher sind Eigentum des Schulträgers und müssen als Leihgabe sorgfältig behandelt werden.
Nicht mehr zu benutzende Bücher, welche auf mutwillige und fahrlässige Beschädigung durch Schüler zurückzuführen sind, müssen durch die Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Das gilt auch für Mobiliar, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel.
Ersatzkosten sind bis zu Beginn des neuen Schuljahres zu zahlen, eine Kommission erstellt Mängelzettel.

 

10. Verhalten bei Schadensfällen

Alle Schäden sind sofort dem Hausmeister oder einem Lehrer zu melden.
Schäden werden in ein Heft im Sekretariat eingetragen und durch den Hausmeister abgezeichnet.

 

11. Haftung bei Schäden

Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haften die jeweiligen Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.

 

12. Entschuldigung bei Schulversäumnis

Bei Krankheit eines Schülers ist die Schule unverzüglich über das Fehlen zu entschuldigen.

Fehlt ein Schüler, so ist der Klassenleiter innerhalb von drei Tagen über die Gründe des Fehlens zu unterrichten. Bei Rückkehr ist eine schriftliche Erklärung der Eltern vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für einzelne Fehlstunden.
Wünschen Erziehungsberechtigte eine stunden- oder tageweise Befreiung, so ist der Klassenleiter v o r h e r in Kenntnis zu setzen.

 

13. Beurlaubung

Die Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts kann der Klassenleiter bis zu drei Tagen erteilen. Für eine darüber hinausgehende Unterrichtsbefreiung muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden, ebenso bei Urlaubsgesuchen vor Ferienbeginn und im Anschluss an die Ferien.

 

14. Vom Sportunterricht befreite Schüler

Schüler, die vom Sportunterricht befreit sind, halten sich zur Erfüllung anderer Aufgaben bei ihren Klassen auf, sofern nicht mit dem Fachlehrer eine individuelle Regelung getroffen wird. Das Tragen von Schmuck ist aus Sicherheitsgründen prinzipiell verboten. Lassen sich Ohrstecker nicht entfernen, sind sie abzukleben.

 

15. Unterrichtsbesuche durch Erziehungsberechtigte

Unterrichtsbesuche durch Erziehungsberechtigte von Schülern der Schule müssen bei dem unterrichtenden Lehrer angemeldet werden.

 

Sicherheitsbestimmungen

1.

Bei Gefahr (Feuer usw.) ertönt ein Signalton. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen (Fluchtplan) verlassen die Schüler unter Leitung der Lehrer so schnell wie möglich und in geordneter Weise das Schulgebäude.

 

2.

Sicherheitseinrichtungen müssen für den Fall plötzlich auftretender Gefahren jederzeit voll funktionstüchtig sein. Jede missbräuchliche Benutzung gilt als besonders schweres Vergehen, weil dadurch Leben und Gesundheit der Mitschüler und Mitarbeiter ernsthaft gefährdet werden können.
Außentüren der Gebäude sind geschlossen zu halten.

 

3.

Fluchttüren und -wege dürfen nicht verstellt werden.

 

4.

Bei Alarm sind die folgenden Vorschriften unbedingt einzuhalten.

 

4.1.

Ertönt das Alarmsignal (lang anhaltender auf- und abschwellender Sirenenton), verlassen alle Schüler sofort auf Anweisung des Unterrichtenden die Gebäude. Alle persönlichen Gegenstände bleiben im Raum. Der Unterrichtende nimmt das Klassenbuch an sich, um möglichst schnell auf den vorgesehenen Stellplatz auf dem Schulhof die Vollzähligkeit der Schüler feststellen zu können. Die Schulleitung erfragt auf dem Stellplatz die Anwesenheit.

 

4.2. Evakuierungswege: siehe Alarmplan

 

5.

Aus Gründen der Unfallgefahr ist das Umherrennen im Gebäude untersagt. Das gilt vor allem für Treppenaufgänge, Treppenhäuser, der Flure und in der Aula.

 

6.

Das Abstellen der Fahrräder erfolgt ausschließlich in den Fahrradständern. Auf dem Schulgelände ist das Rad-, Inliner- und Rollerfahren nicht gestattet. Ausnahmen dürfen nur vom Fach- oder Klassenlehrer im Rahmen des Unterrichtes unter seiner Aufsicht erteilt werden. Private Roller gehören nicht in das Schulgebäude und müssen an den Fahrradständern angeschlossen werden.
Pkws der Kollegen werden vor dem Schulgelände, Einfahrt Turnhalle, abgestellt.

 

7.

Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten.

 

8.

Wegen der Unfallgefahr ist das Kippeln mit Stühlen grundsätzlich verboten.

 

9.

In der Mensa ist das Lehnen über die Brüstung strengstens verboten.

 

10.

Das Mitbringen und Benutzen von Spraydosen durch Schüler ist aus Sicherheitsgründen weder im Schulhaus noch auf dem gesamten Schulgelände gestattet.

 

Störung durch Außenstehende

1. Verbot von Werbung und gewerbliche Tätigkeit

Werbung zu kommerziellen oder politischen Zwecken, sowie jede andere gewerbliche Tätigkeit auf dem Schulgelände ist verboten.

 

2. Verbreitung von Schriftmaterial durch schulfremde Personen

Das Anbringen von Aushängen sowie das Verbreiten von Flugblättern und sonstigen Publikationen durch schulfremde Personen unterliegt der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

3. Schulfremde Personen im Unterricht

Schulfremde Personen, wie z. B. Referenten, Journalisten oder ausländische Gäste, dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung am Unterricht teilnehmen oder diesem beiwohnen.

 

4. Hunde auf dem Schulhof

Hunde dürfen nicht mit auf das Schulgelände genommen werden.
Ausnahmen sind bei der Schulleitung im Rahmen des Unterrichtes zu beantragen.

 

Schlussbestimmungen

1. Rauchverbot

Rauchverbot gilt für alle anwesenden Personen im gesamten Schulbereich sowie auf allen schulischen Veranstaltungen und Abendveranstaltungen.

 

2. Regelung von Konfliktfällen

Bei Verstößen gegen diese durch den Zweck der Schule gebotene Hausordnung gelten die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 18.09.1990.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung bzw. wird der Schulfrieden im Unterricht und auf dem Schulgelände durch einzelne Schüler vorsätzlich gestört, kommen folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung:

- der Klassenleiter führt mit dem Schüler bzw. dessen Eltern eine Aussprache

- der Schulleiter führt mit dem Schüler bzw. dessen Eltern eine Aussprache

- der Schüler wird stundenweise vom Unterricht ausgeschlossen

- der Schüler wird vor der Klassenkonferenz gehört

- der Schüler wird vor der Lehrerkonferenz gehört

- der Schüler wird in eine Parallelklasse versetzt

- der Schüler wird vom Unterricht ausgeschlossen (zunächst für 3 Tage)

- der Schüler wird in eine andere Schule versetzt.

Wird ein Schüler stundenweise vom Unterricht ausgeschlossen, wird er in der Schule beaufsichtigt.

Alle Ordnungsmaßnahmen werden den Erziehungsberechtigten unter Angabe des zugrunde liegenden Sachverhaltes schriftlich mitgeteilt (§ 64 Schulgesetz).

 

3. Bekanntgabe der Hausordnung

Allen Schülern wird der Wortlaut der Hausordnung bekannt gegeben.

 

4. Gültigkeit

Diese Hausordnung gilt zunächst für ein Jahr, sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn durch die Schulkonferenz keine Änderungsanträge vorgelegt werden.

 

5. Tag der Inkraftsetzung

Diese Hausordnung tritt gemäß des Beschlusses der Schulkonferenz vom 04.05.2010 in der geänderten Fassung am 05.05.2010 in Kraft und wird durch die Beschlüsse der Schulkonferenz aktualisiert.

 

K. Lindner
Rektorin